Suchen Sie eine haftungssichere bAV-Beratung?

Jeder der 5 Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung basiert auf einer Zusage des Arbeitgebers und ist folglich eine Ergänzung des Arbeitsvertrages. Abhängig von dem gewählten Durchführungsweg, der Form der Finanzierung (Arbeitnehmer- und/oder Arbeitgeberfinanziert) führt dies zu unterschiedlichen steuerlichen und rechtlichen Implikationen, ggf. sind noch tarifrechtliche Vorgaben zu beachten. Es besteht immer eine direkte oder subsidiäre Haftung des Arbeitgebers für die zugesagten Leistungen, auch im Rahmen der Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG.

Doch keine Sorge, in Verbindung mit dem richtigen Beraterteam sind diese Herausforderungen beherrschbar und ohne Haftungsrisiken für den Arbeitgeber umsetzbar. Der haftungssichere bAV-Beratungsprozess gliedert sich daher in zwei aufeinander nachfolgende Schritte:

1. Schritt:  Arbeitgeberberatung durch spezialisierten Rechtsberater für die bAV

  • Bedarfsanalyse des Arbeitgebers
  • Auswahl der geeigneten Durchführungswege und Rückdeckungsangebote
  • Erstellung von Versorgungszusagen, Entgeltumwandlungsvereinbarungen, ggf. Insolvenzsicherungsverträgen
  • Vorbereitung der Arbeitnehmer-Dokumentation

2. Schritt:  Arbeitnehmerberatung durch versierten Finanzdienstleister

  • Vorstellung des bAV-Konzeptes in Gruppen- und/oder Einzelgesprächen
  • detallierte Erläuterung entsprechend des vorbereiteten Leitfadens
  • Erstellung von Modellrechnungen, Abschluss der ausgewählten Rückdeckung

Unsere Empfehlung:

Die haftungssichere und qualitativ hochwertige bAV-Beratung ist somit immer ein Zusammenspiel von Rechtsberater, Finanzdienstleister und dem jeweiligen Steuerberater des Mandanten und darf nicht verwechselt werden mit dem Abschluss einer privaten Rentenversicherung.

Wir beraten Sie gerne!

Kontakt

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